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Mietbedingungen

Die Vermietung der Villa erfolgt zu Ferienzwecken direkt vom Vermieter an den Mieter. Der Mietvertrag kommt zustande durch die Zusage des Mietinteressenten (telefonisch, online oder schriftlich) und die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters. Für den Fall dass die Anzahlung oder Restzahlung nicht zu den in der Buchungsbestätigung genannten Terminen eingegangen ist behält sich der Vermieter den Rücktritt vom Mietvertrag vor.

Bei Reiserücktritt des Mieters oder Vertragsrücktritt wegen Nichtzahlung der Miete entstehen Stornokosten in Höhe von 50% der Miete, bei Rücktritt später als ein Monat vor Mietbeginn ist die gesamte Miete fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

Der Mieter hinterlegt bei Einzug eine Kaution von 300 € in bar, die bei mängelfreiem Auszug nach Verrechnung der Stromkosten für Klimaanlagen und Heizung umgehend erstattet wird. Die Endreinigung (150 €) ist bei Einzug vor Ort zu bezahlen.

Die maximale Belegung ist 8 Personen in den 4 Doppelschlafzimmern. Eine Belegung mit mehr Personen ist ausdrücklich untersagt und führt zur unverzüglichen Aufhebung des Mietvertrages und Räumung der Villa. Ausnahmen (z.B. Kleinkinder im Babybett) müssen schriftlich vereinbart sein. Die Villa ist keine Party-Location sondern ein Ferienhaus für einen üblichen Urlaubsaufenthalt. Haus, Einrichtung und Aussenanlagen sind pfleglich zu behandeln.

Der Infinity-Pool liegt unmittelbar vor der Sonnenterrasse und kann nicht verschlossen werden. Kinder (insbesondere Kleinkinder und Nichtschwimmer) dürfen auf keinen Fall unbeaufsichtig den Pool und die umliegende Terrasse nutzen. Die Überlauf-Ränder und die Auffangrinnen dürfen nicht betreten werden (Absturzgefahr).

Schäden, fehlende Ausstattung und sonstige Reklamationen sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter oder Vertreter vor Ort zu melden, damit wir die Möglichkeit haben für Abhilfe zu sorgen.

Der Mieter haftet für die Gesamtmiete sowie für schuldhafte Beschädigungen an der Mietsache. Der Mieter versichert dass er noch einen weiteren Wohnsitz hat und das Ferienhaus nur vorübergehend als Urlaubsunterkunft mietet. Eine Vermietung als Wohnsitz ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Mieter ist damit einverstanden dass ein- bis zweimal pro Woche ein Beauftragter des Vermieters das Grundstück zum Zweck der Pool- und Gartenpflege betritt.